Beim Kauf einer Immobilie in Phuket müssen am Tag der Eigentumsübertragung beim Phuket Land Department bestimmte Dokumente dem Regierungsbeamten vorgelegt werden. In diesem Artikel wird erklärt, was erforderlich ist.
Die üblichen Abläufe beim Immobilienkauf in Phuket sind selbst für Erstkäufer recht einfach zu befolgen. Sobald sich Käufer und Verkäufer auf einen Verkaufspreis geeinigt haben, wird normalerweise ein Reservierungsvertrag aufgesetzt, in der Regel vom Anwalt des Verkäufers.
Sobald die Anzahlung vom Käufer geleistet und vom Verkäufer (oder dessen Anwalt oder einem Bauträger) quittiert wurde, arbeiten die Anwälte zusammen, um alle Bedingungen des Verkaufs und Kaufs in einem „Kaufvertrag“ (auch SPA genannt) auszuarbeiten und zu vereinbaren, wobei beide Seiten versuchen, die bestmöglichen Bedingungen von der entsprechenden Partei zu erhalten.
Sobald der Kaufvertrag vereinbart wurde, wird beim Grundbuchamt ein Datum für den Eigentumsübergang festgelegt, das im Kaufvertrag angegeben wird.
Beim Kauf einer Immobilie in Phuket werden alle Transaktionen vom nächstgelegenen Grundbuchamt/Grundstücksamt durchgeführt und zertifiziert. Das Grundbuchamt ist die einzige Regierungsbehörde, die diese Transaktion durchführen kann.
Damit eine Übertragung erfolgreich durchgeführt werden kann, müssen am Tag der Eigentumsübertragung folgende Dokumente beim Grundbuchamt vorliegen:
- Die Pässe und/oder Personalausweise des Käufers und des Verkäufers
- Der Chanote-Grundbucheintrag
- Die Baugenehmigung
- Die offiziellen Dokumente im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf
- Handelt es sich bei der Immobilie um eine weiterverkaufte Villa oder eine weiterverkaufte Eigentumswohnung, ist das Hausbuch erforderlich (auch Tabien Baan genannt).
Am Tag der Übertragung des Eigentums an einem Gebäude oder einer Eigentumswohnung müssen Steuern gezahlt werden. Dabei kann es sich um Körperschafts- oder Einkommensteuern handeln, die vom Verkäufer gezahlt werden.
Darüber hinaus fallen aber auch staatliche Übertragungsgebühren, Grunderwerbsteuern usw. an, die auf Grundlage des Verkaufspreises bzw. des Schätzwertes berechnet und in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer 50/50 aufgeteilt werden.
Wie immer ist es wichtig, dass Käufer bei der Durchführung eines Immobiliengeschäfts in Phuket die rechtliche Beratung eines seriösen Anwalts einholen.
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