Vor 1998 gab eine Thailänderin, die einen Ausländer heiratete, ihr Recht auf Landbesitz in Thailand auf. Diese Einschränkung wurde aufgehoben, ein ausländischer Ehemann darf das Land jedoch immer noch nicht mit seiner Frau zusammen besitzen. 

Da dies die am weitesten verbreitete Beziehungsdynamik ist, werden wir das Beispiel einer thailändischen Ehefrau und eines ausländischen Ehemanns verwenden. Dies gilt jedoch auch für umgekehrt.

Gemeinsame Erklärung

Wenn Sie heute eine Villa in Phuket im Namen einer thailändischen Frau kaufen, muss eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden, dass die Frau das Haus mit ihrem eigenen Geld gekauft hat.

Da der ausländische Ehemann keinen Anspruch auf die Immobilie hat, kann er ohne Einwilligung verpfändet oder verkauft werden.

Eigentumsvereinbarungen zwischen Ehemann und Ehefrau

Es wurde vorgeschlagen, dass die Ehefrau der rechtmäßige Eigentümer eines Grundstücks sein könnte, das sie auf 30-Jahr an den Ehemann vermieten kann.

Der Ehemann konnte dann bezahlen, um eine Villa zu bauen, die er durch ein Recht auf Oberflächlichkeit besitzen konnte. Wenn die Frau das Land verkaufen würde, wäre das Recht des Mannes, darauf zu leben, für die Dauer des Pachtvertrags geschützt.

Jegliche Vereinbarung zwischen einem Ehemann und einer Ehefrau, die sich auf ein Eigentum beziehen, das während der Ehe formalisiert wurde, kann jederzeit von seinem Ehemann oder seiner Ehefrau (oder innerhalb des 1-Jahres nach Auflösung der Ehe) für nichtig erklärt werden.

Derzeit sieht es auch so aus, als würde das Grundamt keine zwischen Ehemann und Ehefrau unterzeichneten Vereinbarungen registrieren (z. B. langfristige Pacht, Oberfächen, Nießbrauch, lebenslange Lebensrechte).

 Erbschaft des Landes

Ein Ausländer kann von seiner thailändischen Frau Landbesitz erben, er kann jedoch kein dauerhaftes rechtmäßiges Eigentum übernehmen. Wenn die Ehefrau ihrem Mann im Tode vorausgehen sollte, könnte er das Vermögen als gesetzlicher Erbe erben, es ist ihm jedoch nicht gestattet, das Land in seinem eigenen Namen zu registrieren.

Nach dem derzeitigen Recht muss er als einziger Nicht-Thailändischer Nutznießer das Land innerhalb eines angemessenen Zeitraums (normalerweise nicht länger als 180-Tage) an einen thailändischen Staatsangehörigen veräußern.

Vertretung des Nachlasses

Ein Ausländer darf als Vollstrecker des Nachlasses seiner Frau auftreten. Dies würde es ihm ermöglichen, die Immobilie nach eigenem Ermessen zu vermieten, zu veräußern oder zu verwalten.

Sofern der Erblasser, die Mehrheit der Erben oder das Gericht nichts anderes festsetzen, muss der Nachlassverwalter eines Nachlasses die Verteilung der Vermögenswerte einschließlich des Vermögens innerhalb des 1-Jahres abschließen.

Willen in Thailand

Wenn Sie mit einem thailändischen Staatsangehörigen verheiratet sind, ist es wichtig, dass Ihr Ehepartner ein Testament abgibt - insbesondere, wenn Sie Eigentum besitzen. Wenn Sie legal verheiratet waren, wären Sie der gesetzliche Erbe des Nachlasses Ihres Ehepartners. Um mögliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Ihnen und der thailändischen Familie zu vermeiden, ist ein Testament unerlässlich.

Bitte lesen Sie unseren Artikel zum Erstellen eines Testaments in Thailand:

Willen in Thailand

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